Ihr Recht als Privateversicherter

Wenn Sie eine geringere Kostenerstattung Ihrer PKV (Privaten Krankenversicherung) oder Beihilfe erhalten haben, dann könnten Ihnen die hier eingestellten Informationen ggf. weiterhelfen. Die Informationen verstehen sich als ein erster Hinweis, sie ersetzen keinesfalls eine umfangreiche und individuelle Rechtsberatung.

Bitte informieren Sie sich aber zuvor bei Ihrem Versicherer nach den auf Ihren Vertrag abgestimmten Tabellen der Kostenerstattung von Leistungen durch Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten).

In unserem nebenstehendem Downloadbereich finden rechtskräftige Urteile des Bundesgerichtshofes und weitere Urteile zur vollumfänglichen Erstattung Physiotherapeutischer Rechnungen durch PKV über dem Bundesbeihilfesatz. Zwei weitere Urteile des Landgericht Köln untermauern, dass die Beihilfesätze nicht als übliche Erstattungshöhe zu beziffern sind.

Der Artikel der „physiopraxis“, einer Fachzeitschrift für Physiotherapeuten, befasst sich mit den Argumenten der Versicherer. Ein weiterer Artikel dreht sich um die Gültigkeit der beihilfefähigen Höchstbeträge.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.privatpreise.de

Ihre Versicherung will nicht zahlen?

Legen Sie Widerspruch ein!

Als Patient hat man Beschwerden und meistert seinen Alltag nur eingeschränkt. Wenn dann die Versicherung die Kostenübernahme ganz oder teilweise verweigert, fühlt man sich allein gelassen und hilflos.

Um den rigorosen und zum Teil nicht rechtmäßigen Einsparungen der Versicherungen auf dem Rücken der Beitragszahler entgegen zu wirken, brauchen Sie nur die Texte herunterzuladen und auf Sie persönlich zu ergänzen.
Von uns erhalten Sie gratis fünf Mustertextbeispiele als Ihre rechtlich gestützte Argumentationshilfe, für Ihren Widerspruch an die Leistungsabteilung Ihres privaten Krankenversicherers.

Für die Richtigkeit, Aktualität und Geltung der eingestellten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen und Unklarheiten an Ihren Versicherer oder Stellen, die zur Rechtsberatung berechtigt sind (z.B. Rechtsanwalt).

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